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   FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00   

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https://dejure.org/2001,10231
FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00 (https://dejure.org/2001,10231)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2001 - 2 K 1668/00 (https://dejure.org/2001,10231)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 2 K 1668/00 (https://dejure.org/2001,10231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
    Dabei kann der Steuerpflichtige für eine Übergangszeit von drei Monaten abweichend von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen, wenn die Wohnung des Arbeitnehmers außerhalb des Einzugsbereichs seiner festen (regelmäßigen) Arbeitsstätte liegt (ebenso Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10. Oktober 1994 - VI R 2/92, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 175, 553, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1995, 137 [140]; Abschnitt - A. - 38 Abs. 5 Lohnsteuerrichtlinien 1996 - LStR -).

    Denn der Kläger hat das ihm im Falle des Vorliegens sowohl einer Einsatzwechseltätigkeit als auch einer doppelten Haushaltsführung eingeräumte Wahlrecht, ob er Aufwendungen nur für sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG - mit der Folge der Abziehbarkeit der Kosten nur für eine Familienheimfahrt je Woche - als Werbungskosten geltend macht (siehe dazu: BFH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - VI R 2/92, a.a.O.), zu Gunsten der Einsatzwechseltätigkeit ausgeübt.

  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
    Hierzu gehört auch ein möbliertes Zimmer und ein Bauwagen (vergleiche auch: BFH, Urteil vom 20. Dezember 1982 - VI R 64/81, BStBl. II 1983, 306 [309], m.w.N.; und Schmidt-Drenseck, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 20. Auflage 2001, § 9 EStG , Randnummer Rn. - 106).
  • BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92

    Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
    Denn für die Frage, ob überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand eintritt, ist auf die konkrete Verpflegungssituation an dem Ort der im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit aufgesuchten Tätigkeitsstätte abzustellen (vergleiche: BFH, Urteil vom 18. Februar 1994 - VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl. II 1994, 532 [533]).
  • BFH, 07.05.2001 - VI B 238/00

    Einkommensteuer - Verpflegungsmehraufwendung - Verböserung - Doppelte

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
    Im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 7. Mai 2001 - VI B 238/00, BFH/NV 2001, 1387, hat der Senat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99

    Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
    Diese Annahme versagt jedoch, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung am Ort der Tätigkeit inne hat und dort - ebenso wie an seinem Hauptwohnort - die Möglichkeit hat, seine Mahlzeiten einzunehmen, so dass ihm typischerweise insoweit keine Mehraufwendungen für die Verpflegung entstehen (in diesem Sinne auch: Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 K 449/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 100; Urteil vom 17. Mai 2000 - 2 K 2625/98 E, nicht veröffentlicht; FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 8 K 3411/99, EFG 2001, 65).
  • FG Brandenburg, 09.10.1996 - 5 K 449/96
    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
    Diese Annahme versagt jedoch, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung am Ort der Tätigkeit inne hat und dort - ebenso wie an seinem Hauptwohnort - die Möglichkeit hat, seine Mahlzeiten einzunehmen, so dass ihm typischerweise insoweit keine Mehraufwendungen für die Verpflegung entstehen (in diesem Sinne auch: Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 K 449/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 100; Urteil vom 17. Mai 2000 - 2 K 2625/98 E, nicht veröffentlicht; FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 8 K 3411/99, EFG 2001, 65).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 321 veröffentlicht.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Wohnungsbegriff i. S. des §

    Diese Annahme versage jedoch, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung am Ort der Tätigkeit innehabe und dort - ebenso wie an seinem Hauptwohnort - die Möglichkeit habe, Mahlzeiten einzunehmen, so dass ihm typischerweise insoweit keine Mehraufwendungen für Verpflegung entstünden (FG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2001 2 K 1668/00, EFG 2002, 321 m. w. N.).

    Die Auslegung des Begriffes Wohnung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG weicht von der Rechtsprechung des FG Cottbus im Urteil vom 12. Dezember 2001, 2 K 1668/00, EFG 2002, 321 ab.

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